Produkte des Direktmarketings werden, in Abgrenzung zu Werkleistungen, ausschließlich als Dienstleistungen angeboten und erbracht. Mit dem Zustandekommen vertraglicher Beziehungen zu BätzConsultingUG erkennt der Auftraggeber diesen Rechtscharakter als Gegenstand des von ihm ausdrücklich Gewollten an. Abweichende Formulierungen in vertraglichen Vereinbarungen im Einzelfalle berühren insoweit nicht den vorstehend erläuterten Rechtscharakter.
Konkrete Beratungsdienstleistungen, im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), gehören nicht zu den Produkten des betrieblichen Direktmarketings. Allgemeine und anonyme Auskünfte zu Fragen von Teilnehmern an betrieblichen Bildungsmaßnahmen bleiben davon unberührt. Ein Vollständigkeits- bzw. Verbindlichkeitscharakter ist damit nicht verbunden. Eine Haftung für entsprechende Rückschlüsse ist ausgeschlossen. Beratungsdienstleistungen im Sinne des RDG werden über die betrieblichen Kooperationsstrukturen mit fachkompetenten und spezialisierten Anwaltskanzleien angeboten.
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